Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1

Leistungsgegenstand

1.1 Die Personaltrainerin Anette Berg verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung ausschließlich durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die Trainings- und Betreuungsleistungen verstehen sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtungen entsprechend §611 BGB.

1.4 Trainingszeiten finden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr statt; Samstag und Sonntag nur nach Vereinbarung.

§ 2

Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt grundsätzlich 60 Minuten. Eine Ausnahme bildet das Powerpaket sowie das spezielle Outdoor und Functional Circuit Training, das 75 Minuten je Einheit andauert. Bei längerer Trainingsdauer wird der Einzelpreis einer Trainingsstunde prozentual je 15 Minuten angerechnet.

2.2 Zeit, Umfang und Ort werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und Trainingsziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.

2.3 Trainingsbeginn ist nur nach einem obligatorischen Gesundheitscheck möglich. Vor einem Trainingsbeginn ist das Ausfüllen eines Anamnesebogens erforderlich. Alle Fragen zum derzeitigen und bisherigen Gesundheitszustand, zu den aktuellen Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle diesbezüglichen Änderungen sind der Personaltrainerin sofort mitzuteilen.

§ 3

Haftung

3.1 Die Personaltrainerin haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden, die während des Trainings entstehen. Dies gilt nicht im Falle einer Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit durch die Personaltrainerin, bei Verletzung von Kardinalspflichten sowie bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden.

3.2 Die Personaltrainerin haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

3.3 Nimmt der Kunde Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von der Personaltrainerin vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.

3.4 Die Personaltrainerin hat eine Berufshaftpflichtversicherung, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.

3.5 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personaltrainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

§ 4

Zahlungsbedingungen - Preisliste

4.1 Der Kunde erhält von der Personaltrainerin eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Danach kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zzgl. pauschaler Verzugskosten von EUR 5,00 erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung.

4.2 Die Abrechnung von Einzeltrainingseinheiten kann vom Kunden auch sofort bar gezahlt werden.

4.3 Die speziellen Angebote in Form von den Angebotspaketen, die Sonderpreise beinhalten, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt.

4.4 Die anliegende Preisliste ist Teil der Geschäftsbedingungen. Die Personaltrainerin behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
4.5 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen, Kinderbetreuung, etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

§ 5

Sonstige Kosten
 
5.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportart und/oder Trainingsinhalte der Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.

5.2 Weitere Leistungen, die nicht im Rahmen der Angebotspakete definiert sind, für Arzt, Physiotherapeut, Ernährungsberater o. ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, sind nicht Teil dieses Vertrages. Werden derartige Leistungen auf Wunsch des Kunden von der Personaltrainerin organisiert, sind die dafür anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen.

5.3 Kauft die Personaltrainerin im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum der Personaltrainerin.

5.4 Anette Berg behält sich vor, Fahrtkosten zu erheben, wenn der Trainingsort weiter als 25 km von Bensheim Auerbach, Margarethenstraße, entfernt liegt.

§ 6

Verhinderung und Ausfall

6.1 Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

6.2 Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechten Wetters nur von der Personaltrainerin abgesagt werden. Ansonsten findet der Termin am vereinbarten Ort und Termin statt. Der Kunde ist selbst für Temperatur- und wetterabhängige Kleidung verantwortlich.
6.3 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit ggf. Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.
6.4 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch die Personaltrainerin können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

§ 7

Datenschutz

7.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von der Personaltrainerin gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
7.2 Die Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden von mir erfüllt.
7.3 Als Anlage zu meinen AGB erhalten Sie einen Hinweis zur Datenverarbeitung über die Erhebung und Speicherung personenbezogenen Daten, Art und Zweck sowie deren Verwendung.

§ 8

Geheimhaltung

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Personaltrainerin Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarungen hinaus.

8.2 Die Personaltrainerin hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§ 9

Sonstige Vereinbarungen

9.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.

9.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte und Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 10

Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf diese Formerfordernis.


10.2 Sollte eine der vorhergehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt.


10.3 Als Gerichtsstand wird, soweit der Kunde Unternehmer ist, Bensheim vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



Mit meiner Unterschrift erkenne ich die oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.